DW AssekuranzVersicherungsmakler in Bielefeld 0521 55775570

Einen Schaden melden

Rufen Sie an: 0521 55775570 Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten schreiben Sie an info@dw-assekuranz.de. Wir melden uns am nächsten Werktag.

Melden Sie sich, sobald Sie können — auch dann, wenn Sie noch nicht alle Unterlagen beisammen haben und noch nicht wissen, wie hoch der Schaden ist. Wichtig ist, dass die Meldung rechtzeitig bei der Versicherung ankommt. Alles Weitere klären wir danach.

Was Sie bereithalten sollten

  • Was ist passiert, wann und wo
  • Was ist beschädigt oder abhandengekommen
  • Ihre Vertrags- oder Versicherungsscheinnummer, falls zur Hand — wenn nicht, finden wir sie
  • Fotos, wenn möglich. Lieber zu viele als zu wenige.
  • bei Beteiligung Dritter: Name und Anschrift

Was Sie besser nicht tun

Nichts wegwerfen und nichts reparieren lassen, bevor der Schaden gemeldet und freigegeben ist. Beschädigte Sachen sind Ihr Nachweis. Das gilt auch für die durchnässte Couch, die eigentlich niemand mehr im Wohnzimmer haben will.

Keine Schuld anerkennen. Auch nicht aus Höflichkeit am Unfallort. Wer haftet, entscheiden die Versicherer, nicht die Beteiligten.

Keine Rechnungen selbst bezahlen in der Annahme, das Geld später zurückzubekommen. Sprechen Sie vorher mit uns.

Besonderheiten je nach Schaden

Einbruch, Diebstahl, Vandalismus: immer zuerst die Polizei verständigen und eine Anzeige aufnehmen lassen. Ohne polizeiliches Aktenzeichen wird es schwierig. Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Sachen, so genau es geht.

Wasserschaden: zuerst das Wasser abstellen, dann uns anrufen. Fotografieren Sie, bevor Sie mit dem Auswischen anfangen. Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung dürfen und sollen Sie sofort ergreifen.

Kfz-Unfall: bei Personenschaden oder unklarer Schuldfrage immer die Polizei rufen. Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten des Gegners notieren, Unfallstelle und Schäden fotografieren.

Sturm und Hagel: Schäden fotografieren, provisorisch sichern, nicht sofort reparieren lassen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit.

Sie haben jemandem etwas kaputtgemacht: melden Sie es uns, auch wenn es Ihnen unangenehm ist und auch wenn der Geschädigte ein Freund ist. Dafür gibt es die Haftpflicht.

Wie es dann weitergeht

Wir melden den Schaden bei Ihrer Versicherung und bekommen die Vorgangsnummer. Wenn ein Gutachter kommen soll, stimmen wir den Termin ab. Wir prüfen die Abrechnung, bevor Sie sie akzeptieren, und wenn die Regulierung stockt oder zu niedrig ausfällt, haken wir nach.

Sie müssen dafür nicht selbst mit der Versicherung telefonieren. Das ist die Arbeit, für die es einen Makler gibt.